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Rahmenbedingungen für die Durchführung einer SCHILW - Die Schulbehörde und / oder das Lehrerteam bestimmen das Thema und die Leitung. - Die Teilnahme an der gesamten SCHILW ist für alle Lehrpersonen einer Schule verbindlich, dies gilt auch für alle Angestellten mit einem Teilzeitpensum. - SCHILW können zur Hälfte in der Unterrichtszeit stattfinden. - Nehmen mehrere Schulgemeinden an der SCHILW teil, so regeln diese die Finanzierung untereinander. - Ein ganzer Tag dauert mind. 6 ½, ein halber Tag 3 ½ Stunden inkl. Pause(n).
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Die Kostenbeteiligung der LWB beträgt maximal die
Hälfte der reinen Leitungskosten. - Die Entschädigung (Stundenbasis oder Tagespauschale) ist Verhandlungssache der Schule. Informationen zu den Honoraransätzen sind bei der LWB erhältlich. - Das von der LWB mitfinanzierte maximale Honorar richtet sich nach dem Ansatz der PHZH. Vereinbart die Schule mit der Leitung ein höheres Honorar, so geht der Restbetrag zu Lasten der Schulgemeinde.
Formulare Bildungsamt: Das Antragsformular „Kostenbeteiligung der LWB und die SCHILW“ kann unter Formulare bezogen werden. Antragsformular für Schulinterne WeiterbildungAntrag Kostenbeteiligung SCHILW (PDF)
Antrag Kostenbeteiligung SCHILW (WORD)
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